Katzenverordnung

Katzen mit Freigang MÜSSEN kastriert gechippt und registriert sein: Seit dem 13. November 2013 müssen laut Katzenverordnung (Infoflyer des LK Cloppenburg) Katzen mit Freigang – also Katzen, die das Haus verlassen dürfen – kastriert und gechippt sein und seit dem 13.03.2018 sind diese Katzen in einem geeigneten Register zu registrieren.

Das dient nicht nur zum Eindämmen der Katzenflut und des Katzenelends, sondern es dient auch dem Wohl und der Gesundheit Ihrer Katze oder Katers!

Kleine Hunde und Katzen dürfen übrigens – das ist gesetzlich vorgeschrieben – erst im Alter von 8 Wochen abgegeben werden. Für die Entwicklung der Tiere ist das äußerst wichtig.

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